Weihnachtsgeschenke an Mitarbeiter steuerlich optimieren

Viele Unternehmer lassen ihrem Mitarbeitern zu Weihnachten kleine Geschenke zukommen. Damit Unternehmen dadurch steuerlich nicht übermäßig belastet werden, sind bestimmte Regelungen zu beachten:

Grundsätzlich sind alle Zuwendungen des Arbeitgebers an seine Mitarbeiter Betriebsausgaben. Beim Arbeitnehmer gehören derartige Zuwendungen in der Regel zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Damit der Beschenkte durch diese Steuerlast nicht verärgert wird, hat der Arbeitgeber die Möglichkeit der Pau-schalversteuerung. Die pauschale Einkommensteuer in Höhe von 30 % gilt als Lohnsteuer.

Die Pauschalierung der Steuer ist nur dann möglich, wenn die Sachzuwendungen zusätzlich zu dem ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden. Damit soll verhindert werden, dass regulärer Arbeits-lohn in steuerlich günstigere Sachzuwendungen umgewandelt wird.

Für Geldzuwendungen gibt es keine Freigrenzen. Sie zählen immer zum Arbeitslohn, egal wie hoch oder niedrig sie ausfallen.