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1 %-Regelung bei Firmenwagen zur privaten Nutzung auf dem Prüfstand

Ist ein Firmenwagen auch zur privaten Nutzung freigegeben, werden die Privatfahrten mit 1 % des inländischen Bruttolistenpreises des Fahrzeugs versteuert. Eine klare, aber mittlerweile nicht mehr unumstrittene Regelung.

Die erstmals im Jahr 1996 anzuwendende Regelung diente der Vereinfachung des Versteuerungsverfahrens. Seitdem ist die Regelung nicht angepasst worden. Es wird von den Kritikern argumentiert, dass aufgrund der allgemeinen Marktentwicklung Rabatte beim Kauf von Fahrzeugen von 10 bis 30 % üblich seien. Die Versteuerung beruht daher auf einem Wert, der sich von den tatsächlichen Anschaffungskosten erheblich unterscheidet. Das Finanzgericht Niedersachsen, das kürzlich über diese Thematik zu entscheiden hatte, wies diese Argumentation zurück. Der Gesetzgeber habe keine Verpflichtung, seine Gesetze an die Marktentwicklung anzupassen.

Das letzte Wort ist jedoch noch nicht gesprochen. Der Bund der Steuerzahler lässt nun in einem Musterverfahren prüfen, ob die 1 %-Regelung verfassungsgemäß ist.

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