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Am 31. Mai ist regulärer Abgabetermin für die Einkommensteuererklärung

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Spätestens am 31.05.2012 ist die Einkommensteuererklärung für 2011 abzugeben. Nur wer seine Erklärung von einem Steuerberater erstellen lässt, hat die Möglichkeit von der verlängerten Frist bis zum 31.12.2012 zu profitieren.

Nicht jeder ist gesetzlich verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Die freiwillige Abgabe einer Einkommensteuererklärung kann sich jedoch in vielen Fällen lohnen:

Sie empfiehlt sich zum Beispiel, wenn kein Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung gestellt wurde und die Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000,00 € übersteigen. Zu den Werbungskosten gehören unter anderem Fahrtkosten für die Wege zur Arbeit, Ausgaben für Berufskleidung, Fachliteratur und Kosten der doppelten Haushaltsführung.

Auch wenn ein Arbeitnehmer während des Kalenderjahrs 2011 nicht ununterbrochen in einem Dienstverhältnis stand, ist es vorteilhaft eine Steuererklärung abzugeben. Die zu viel einbehaltene Lohnsteuer wird dann erstattet.