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Darlehen unter Familienangehörigen

Vertragsverhältnisse zwischen nahen Angehörigen sind steuerrechtlich nur unter besonderen Bedingungen anzuerkennen. In einem aktuellen BMF-Schreiben wird nun erläutert, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit die Finanzverwaltung derartige Vereinbarungen anerkennt.

Dabei ist die erste Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung bei Darlehen unter Familienangehörigen, dass der Darlehensvertrag

  • zivilrechtlich wirksam geschlossen worden ist,
  • tatsächlich wie vereinbart durchgeführt wird und
  • in seinem Inhalt und der Durchführung zwischen Fremden üblich ist (sog. Fremdvergleich).