Zumeist erhält jeder Arbeitnehmer für seine durchgeführte Dienstreise mit einem privaten Pkw von seinem Arbeitgeber eine steuerfreie Entschädigung in Höhe von 0,30 € je gefahrenen Kilometer. Vor dem Finanzgericht Baden-Württemberg ist zu diesem Thema zur Zeit ein Verfahren anhängig, in dem es um die Frage geht, ob 0,30 € je gefahrenen Kilometer noch zeitgerecht ist. Das Gerichtsverfahren resultiert daraus, dass den Mitarbeitern im öffentlichen Dienst in den Bundesländern Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz für dienstliche Fahrten mit dem privaten Pkw ein Betrag in Höhe von 0,35 € pro gefahrenen Kilometer erstattet wird. Nicht-Beamte sollten vorsorglich gegen den Einkommensteuerbescheid Einspruch einlegen.