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Einführung der Steuer-Identifikationsnummer beim Kindergeld

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Zum 01.01.2016 wird die Steuer-Identifikationsnummer zusätzliche Anspruchsvoraussetzung für das Kindergeld. Die Familienkasse nutzt ab diesem Zeitpunkt die Steuer-Identifikationsnummer, um die Kindergeldberechtigten und die Kinder zu identifizieren.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Angabe der Steuer-Identifikationsnummer beim Kindergeld hat das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) auf seiner Website zusammengestellt. Sie finden diese Informationen auch in unserem <link internal-link internal link in current>Download-Bereich.