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Einigung im Brötchenstreit

Hände

Gute Nachrichten für gemeinnützige Unternehmer:

Auf Lebensmittelspenden an Tafeln oder ähnliche soziale Einrichtungen wird keine Umsatzsteuer mehr erhoben. Darauf einigten sich der Bund und die Länder.

Vor Kurzem hatten wir darüber berichtet, dass das Finanzamt per Gesetz dazu berechtigt ist, Umsatzsteuer auf gespendete alte Brötchen und andere Lebensmittel zu erheben. Wird die alte Ware statt dessen auf den Müll geworfen, entsteht keine Umsatzsteuer. Als Folge dieser Regelung hätten gemeinnützige Einrichtungen wahrscheinlich keine Spenden mehr erhalten.

Dieser Missstand ist nun behoben. Bei begrenzt haltbaren Lebensmitteln soll der Wert nach Ladenschluss regelmäßig null Euro betragen. So fällt keine Umsatzsteuer an.