Die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte ist erneut verschoben worden. Nunmehr haben sich die Finanzminister der Länder darauf geeinigt, ELStAM erstmalig im Januar 2013 einzuführen.
Das Verschieben des Starttermins von ELStAM hat für einigen Wirbel gesorgt. Die Briefe an die Arbeitnehmer, in denen diese über ihre elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (kurz: ELStAM) informiert wurden, waren schon verschickt. Hierin hieß es, dass diese Merkmale ab 2012 gelten sollten. Sie bezogen sich jedoch auf das ELStAM-Verfahren, dass nun nicht eingeführt wurde.
Das Bundesfinanzministerium teilte daher Anfang Dezember mit, wie in dem Übergangszeitraum 2012 zu verfahren sei. Grundlegende Entscheidung war, dass die Lohnsteuerkarte 2010 auch für den Zeitraum 2012 gelten wird. Arbeitnehmer sind jedoch dazu verpflichtet, ihre Lohnsteuermerkmale zu ändern, wenn auf der Lohnsteuerkarte günstige Merkmale stehen, die jedoch nicht mehr gelten. Also müssen beispielsweise Eltern, die keinen Anspruch mehr auf einen Kinderfreibetrag haben, diesen vom Finanzamt streichen lassen. Neben der Lohnsteuerkarte gelten auch drei weitere Dokumente als Nachweis für die Lohnsteuerabzugsmerkmale:
- Ersatzbescheinigung,
- Mitteilung des Finanzamtes über die ELStAM oder
- eine sonstige Bescheinigung des Finanzamtes über die Lohnsteuerabzugsmerkmale.
Für den Arbeitgeber und Arbeitnehmer ändert sich also vornehmlich die Menge an lohnsteuerlichen Dokumenten, die ein Arbeitnehmer hat. Darüber hinaus entspricht das Verfahren weitestgehend dem des Jahres 2011. Insofern können alle Beteiligten in Ruhe dem Jahreswechsel entgegensehen.
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