Seit August 2013 konnten Eltern, die für ihre zwei- bis dreijährigen Kinder keinen öffentlich geförderten Betreuungsplatz in Anspruch nahmen, Betreuungsgeld beziehen. Die 150 Euro pro Monat wurden maximal 22 Monate lang gezahlt.
Nun hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) das Betreuungsgeld aus formalen Gründen gekippt: Es entschied, dass der Bund gar nicht zuständig war. Für ein Betreuungsgeld seien vielmehr allein die Bundesländer verantwortlich.
Zu den Folgen der Entscheidung führt die Bundesregierung aus:
Für Familien, die bereits Betreuungsgeld beziehen, gilt der sogenannte Bestandsschutz. Das heißt: Sie erhalten das Betreuungsgeld für die gesamte Dauer der Bewilligung.
„Niemand muss etwas zurückzahlen, und jene, die es schon beziehen, werden es weiterhin bekommen“, sagte eine Sprecherin des Familienministeriums. Neue Anträge auf Betreuungsgeld können nun allerdings nicht mehr gestellt werden, weil es keine gesetzliche Grundlage mehr dafür gibt.
Was mit den Geldern passiert, die im Haushalt bislang für das Betreuungsgeld vorgesehen waren und nun nicht mehr benötigt werden, soll politisch entschieden werden. Anfang September wolle sich die Koalition darauf verständigen, was mit den frei werdenden Mitteln geschehen solle, sagte die stellvertretende Regierungssprecherin Christiane Wirtz in Berlin.