Am 23. und 30. März begrüßten Marko Sonnefeld, Zweigniederlassungsleiter Dortmund, und Torsten Coppèe, Zweigniederlassungsleitung Köln, den Teilnehmer:innenkreis aus der Region Rhein-Ruhr.
Die Rückmeldungen aus dem letzten Jahr waren durchweg positiv, so dass das Interesse und die Anmeldezahlen für die beiden aktuellen Termine erfreulich gut waren. Bei den Themen unserer Veranstaltung haben wir uns an den Wünschen unserer Mandant:innen orientiert. Viele von ihnen hatten im Vorfeld die Chance genutzt, ihre arbeitsrechtlichen Fragen, die ihnen unter den Nägeln brannten, einzureichen. Ebenso flossen Ideen und Anregungen unserer Mandant:innen über die Ansprechpartner:in im Bereich Lohn und Personal mit ein.
Einfach, verständlich und praxisnah führte Rechtsanwalt Christoph E. König, Fachanwalt für Arbeitsrecht der ADSR, durch die Themen:
• elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
• Befristung (mit/ohne Sachgrund) unter Berücksichtigung von besonderen „Fallstricken“ für Arbeitgeber:innen
• Vertragsklauseln zu Gratifikationen, Urlaubsabgeltung, erfolgsabhängige Vergütungen etc.
Im Anschluss erklärte Carsten Ölker, Regionalverantwortlicher Lohn und Personal in der Region Rhein-Ruhr, anhand von praktischen Beispielen das Verfahren rund um die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU).
Die zwei Workshop-Stunden vergingen wie im Flug und durch die Fragen der Teilnehmer:innen entwickelte sich eine angeregte Gesprächsrunde. Im Anschluss des digitalen Workshops erhielten alle Angemeldeten eine Zusammenfassung.
Das Feedback zu beiden Terminen war gut, was uns in der Region Rhein-Ruhr bestärkt in die Planung der nächsten Veranstaltungen gehen lässt.