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Erfreuliche Nachrichten für Außer-Haus-Lieferungen

Orangene Wand

Es gibt gute Neuigkeiten für Fleischer, Bäcker, Großküchen und Pizzadienste. Außer-Haus-Lieferungen von Lebensmitteln sollen künftig grundsätzlich mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % besteuert werden.

Lebensmittel werden in Deutschland entweder mit 7 % oder mit 19 % Umsatzsteuer belastet. Hier den richtigen Steuersatz zu bestimmen, ist nicht gerade leicht. Nach jüngster Rechtsprechung werden einfache Standardspeisen wie Wurst mit Pommes mit 7% besteuert. Wenn die Speisen nach individuellen Kundenwünschen zubereitet werden, beträgt der Umsatzsteuersatz 19 %. Wer sich also eine Pizza „Margherita“ bestellt, zahlt 7 %. Lässt man sich dagegen die Pizza „Quattro Stagioni“ (vier Jahreszeiten) ins Haus liefern, werden 19 % Umsatzsteuer fällig. Der üppige Belag dieser Pizza gilt nicht mehr als einfache Speise.

Dass diese Regelung in der Praxis kaum handhabbar ist, hat das Bundesfinanzministerium nun erkannt. Künftig sollen Außer-Haus-Lieferungen grundsätzlich mit 7 % besteuert werden. Auch die Belieferung von Altenheimen, Krankenhäusern und Kindergärten durch externe Großküchen soll einheitlich mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % erfolgen. Nur beim klassischen Catering bleibt es bei der 19%igen Umsatzsteuer.

Diese Vereinfachungen wird das Bundesfinanzministerium in einer neuen Verwaltungsanweisung festlegen. Wer mit seinen Außer-Haus-Lieferungen von dieser neuen Regelung betroffen ist, sollte mit Hinweis auf das baldige Schreiben des Bundesfinanzministeriums ein Ruhen des laufenden Verfahrens beantragen.