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Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften

gefaltete Hände

Bei Kleinstgesellschaften in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft oder einer Personenhandelsgesellschaft ohne voll haftende natürliche Person (dazu zählt insbesondere die GmbH & Co. KG) sind zukünftig Erleichterungen für die handelsrechtliche Bilanzierung und Offenlegung ihrer Jahresabschlüsse geplant. Das Bundesjustizministerium hat hierzu kürzlich einen Referentenentwurf zur Umsetzung der sogenannten EU Micro-Richtlinie veröffentlicht.

Die Regelung gilt für Gesellschaften, die an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen zwei der drei folgenden Größenmerkmale nicht überschreiten:

  • Umsatzerlöse bis 700.000,00 €
  • Bilanzsumme bis  350.000,00 €
  • durchschnittlich nicht mehr als zehn Arbeitnehmer

Erleichterungen:

Es wird auf die Erstellung eines Anhangs zur Bilanz verzichtet, wenn insbesondere folgende Angaben unter der Bilanz ausgewiesen werden:

  • Vorschüsse und Kredite an Geschäftsführer und Aufsichtsorgane
  • bei der AG Angaben zu eigenen Aktien

Daneben wird der Datenumfang im Jahresabschluss verringert (z. B. vereinfachtes Gliederungsschema).

Die Veröffentlichung im Bundesanzeiger wird künftig nicht mehr zwingend sein. Der Jahresabschluss ist weiterhin elektronisch einzureichen und wird nur hinterlegt. Interessierte können auf Anfrage eine kostenpflichtige Kopie der Bilanz erhalten.

Die Neuregelung soll für alle Geschäftsjahre gelten, deren Abschlussstichtag nach dem 30.12.2012 liegt, also schon für das Geschäftsjahr 2012.