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Erneut Fehler bei Übermittlung der ELStAM-Daten

Schreibtisch

Die Oberfinanzdirektion Karlsruhe weist auf einen erneuten Fehler in der ELStAM-Datenbank hin: Dieser Fehler habe dazu geführt, dass bei vereinzelten Arbeitnehmern die Steuerklasse 3 automatisch auf Steuerklasse 4 geändert wurde. In der Folge seien den Arbeitgebern Anfang September bundesweit falsche Steuerklassen elektronisch übermittelt worden.

Da die Finanzämter die betroffenen Fälle nicht selbstständig erkennen und korrgieren können, sind sie auf entsprechende Hinweise angewiesen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die feststellen, dass in ihrer Lohnabrechnung die falsche Steuerklasse berücksichtigt wurde, müssen die Korrektur bei ihrem Finanzamt formlos beantragen. Zu Beginn des Monats, der auf die Antragstellung folgt, wird den Arbeitgebern elektronisch die dann wieder zutreffende Steuerklasse mitgeteilt. Um bis dahin den richtigen Lohnsteuerabzug zu gewährleisten und einen finanziellen Nachteil zu vermeiden, erhalten die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zusätzlich von ihrem Wohnsitzfinanzamt eine Papierbescheinigung mit der zutreffenden Steuerklasse zur Abgabe beim Arbeitgeber. Diese Bescheinigung tritt für den Arbeitgeber vorübergehend an die Stelle der elektronischen ELStAM. Die Steuerklasse, die auf der Bescheinigung eingetragen ist, ist für den Lohnsteuerabzug maßgebend.