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Erstattungszinsen als Kapitaleinkünfte?

Mit dem Jahressteuergesetz 2010 wird klargestellt, dass es sich bei Erstattungszinsen vom Finanzamt weiterhin um Einkünfte aus Kapitalvermögen handelt. Die gesetzliche Klarstellung erfolgt als Reaktion auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs, wonach gesetzliche Zinsen, die das Finanzamt aufgrund einer Einkommensteuererstattung zahlt, nicht mehr der Einkommensteuer unterliegen. Insofern bleibt es bei der bisherigen Auffassung der Finanzverwaltung und Erstattungszinsen gehören weiterhin in die Anlage KAP.