Viele Auszubildende oder Studenten nutzen die Ferienzeit oder die vorlesungsfreien Wochen dazu, ihren Geldbeutel aufzubessern. Allerdings kann sich allzu viel Fleiß beim Kindergeld leider negativ auswirken, warnt der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV).
Seit 2012 spielt es für die Gewährung von Kindergeld keine Rolle mehr, wie viel ein volljähriges Kind verdient. Allerdings ist beim zeitlichen Umfang des Ferienjobs Vorsicht geboten:
Wer nach Abschluss einer ersten Berufsausbildung oder eines Erststudiums noch weiter kindergeldberechtigt ist, darf nicht mehr als 20 Stunden pro Woche zusätzlich arbeiten. Ansonsten fallen das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag weg.
Von dieser Beschränkung auf 20 Stunden ausgenommen sind generell Tätigkeiten in einem Ausbildungsverhältnis oder in einem Mini-Job.
Für Minderjährige gelten beim Kindergeld keine zeitlichen Begrenzungen. Jedoch sind für Heranwachsende die Arbeitsschutzgesetze zu beachten.
- Allgemein