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Fotobücher sind keine Bücher

©Paolo Schorli

Fotobücher gelten aus umsatzsteuerlicher Sicht ab sofort nicht mehr als Bücher. Das hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) unter Berücksichtigung einer Verordnung der EU-Kommission klargestellt. Der ermäßigte Steuersatz von 7 % ist damit für Fotobücher nicht mehr anwendbar, sie unterliegen vielmehr dem regulären Steuersatz von 19 %.

Das BMF begründet seine Entscheidung damit, dass Fotobücher dazu dienen, private Ereignisse oder Unternehmensdarstellungen, beispielsweise anlässlich eines Jubiläums, zu dokumentieren. Außerdem seien Fotobücher nicht zur allgemeinen Verbreitung durch Verlage oder über den Buchhandel bestimmt und erhielten keine internationale Standardbuchnummer (ISBN), so das BMF. Ob das Fotobuch in Farbe oder Schwarz-Weiß gedruckt werde und ob es ein Standardmaß oder eine Spezialgröße habe, spiele keine Rolle. Eine Eingruppierung von Fotobüchern als steuerbegünstigte Bücher komme nicht in Betracht

Diese Regelung gilt für alle offenen Fälle. Allerdings gibt es eine Übergangsregelung: Bis zum 31.12.2016 wird es laut BMF nicht beanstandet, wenn für Fotobücher der ermäßigte Steuersatz angewendet wird.