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Gut verwahrt trotz Onlinebanking

Tastatur Hand

Klassische Kontoauszüge auf Papier – das war einmal. Heute nutzen immer mehr Bankkunden das Onlinebanking-Verfahren mit Kontoauszügen in elektronischer Form. Dazu übermitteln die Banken Daten zum Beispiel als TIF- oder PDF-Dateien. Wenn das Konto für betriebliche Zwecke genutzt wird, sind die Kontoauszüge grundsätzlich aufbewahrungspflichtig. Bei der Aufbewahrung sind jedoch einige Besonderheiten zu beachten, auf die das Bayerische Landesamt für Steuern nun in einer neuen Verfügung hinweist. 

So ist der Ausdruck eines elektronischen Kontoauszugs den originären Papierkontoauszügen beweisrechtlich nicht gleichgestellt. Er ist lediglich eine Kopie des elektronischen Kontoauszugs. Daher genügt es nicht, die elektronischen Kontoauszüge auszudrucken und die Ausdrucke in einem Ordner zu verwahren. Vielmehr müssen die Dateien mit den elektronischen Kontoauszügen 10 Jahre lang aufbewahrt werden. Dabei ist wichtig, dass die Daten während der Aufbewahrungsfrist jederzeit verfügbar sind.  

Tipp: Das Bayerische Landesamt für Steuern hält es für zulässig, die Kontoauszüge während der 10-jährigen Aufbewahrungsfrist vom Kreditinstitut vorhalten zu lassen. Wichtig ist nur, dass Sie in dieser Frist jederzeit auf die Daten zugreifen können.