Die Finanzverwaltung bestätigt die Urteile des Bundesfinanzhofs: Gutscheine sind grundsätzlich Sachbezug und können bis 44,00 € im Monat lohnsteuerfrei ausgegeben werden.
Der Bundesfinanzhof veröffentlichte im Februar 2011 mehrere Urteile, in denen Gutscheine unter erleichterten Bedingungen lohnsteuerfrei ausgegeben werden konnten. (<link http: www.ads-steuer.de _blank external-link-new-window>Siehe Steuernews vom vergangenen Monat hier). Nun hat die Finanzverwaltung sich der Auffassung des Bundesfinanzhofes angeschlossen. Arbeitgeber können Gutscheine unter Beachtung der 44,00 €-Grenze ausgeben ohne für die Anerkennung der Lohnsteuerfreiheit den Rechtsweg einschlagen zu müssen.