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Gutscheine - die Finanzverwaltung schließt sich der Auffassung des Bundesfinanzhofes an

Die Finanzverwaltung bestätigt die Urteile des Bundesfinanzhofs: Gutscheine sind grundsätzlich Sachbezug und können bis 44,00 € im Monat lohnsteuerfrei ausgegeben werden.

Der Bundesfinanzhof veröffentlichte im Februar 2011 mehrere Urteile, in denen Gutscheine unter erleichterten Bedingungen lohnsteuerfrei ausgegeben werden konnten. (<link http: www.ads-steuer.de _blank external-link-new-window>Siehe Steuernews vom vergangenen Monat hier). Nun hat die Finanzverwaltung sich der Auffassung des Bundesfinanzhofes angeschlossen. Arbeitgeber können Gutscheine unter Beachtung der 44,00 €-Grenze ausgeben ohne für die Anerkennung der Lohnsteuerfreiheit den Rechtsweg einschlagen zu müssen.