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Hersteller manipulierbarer Kassensysteme haften für hinterzogene Steuern ihrer Kunden

Hände

Hersteller von Kassensystemen, die ihren Kunden bewusst Manipulationssoftware verkaufen, um damit Steuerhinterziehung zu ermöglichen, haften für die Steuern, die ihre Kunden damit hinterziehen.

Mit Beschluss vom 07.01.2015 hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz über einen Fall entschieden, in dem der Geschäftsführer einer GmbH seinem Kunden ein Kassensystem mit Manipulationssoftware angeboten hatte. Der Kunde erwarb das System und hinterzog mithilfe dieser Software Steuern. Der GmbH-Geschäftsführer wurde zur Haftung für diese hinterzogenen Steuern herangezogen. Die Begründung: Er hatte das Kassensystem nicht nur mit dem Wissen verkauft, welche Möglichkeiten es, vor allem durch den Einsatz der mitgelieferten Manipulationssoftware, bot - sondern auch mit dem Ziel, dem Kunden die Steuerhinterziehung zu erleichtern.