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Kapitalanleger aufgepasst!

Münzhaufen mit Schirm

Kapitalanlegern steht ein wichtiger Stichtag bevor. Bis zum 15.12.2012 sind bei den Banken die Verlustbescheinigungen zu beantragen. Dies betrifft die Kapitalanleger, die

  • bei mehreren Banken Wertpapierdepots oder
  • bei einer Bank mehrere Depots oder
  • daneben noch Investmentdepots bei der bankeigenen Fondsgesellschaft unterhalten.

Der Antrag auf Verlustfeststellung macht grundsätzlich dann Sinn, wenn bei einer Bank ein Gewinn aus Aktienverkäufen und bei einer anderen Bank ein Verlust aus Aktienverkäufen erzielt wurde. Durch eine Verrechnung wird die zu viel gezahlte Abgeltungsteuer erstattet. Sind im Jahr 2012 lediglich Verluste aus Aktienverkäufen und keine weiteren Kapitalerträge erzielt worden, lohnt sich die Beantragung der Verlustbescheinigung nicht.

Die Verrechnung im selben Jahr zwischen verschiedenen Depots ist nur möglich, wenn dem Finanzamt mit der Einkommensteuererklärung eine Verlustbescheinigung vorgelegt wird. Diese Bescheinigung ist bei den Geldinstituten bis zum 15.12.2012 zu beantragen. Wird die Frist versäumt, werden die Verluste automatisch auf das Folgejahr übertragen.