Die Gemeinden stellen für 2011 keine Lohnsteuerkarten mehr aus. Das elektronische Verfahren soll jedoch voraussichtlich erst ab 2012 eingeführt werden. Die Lohnsteuerkarte 2010 bleibt daher auch für das Jahr 2011 gültig. Der Arbeitgeber muss die Lohnsteuerkarte 2010 aufbewahren und sofern keine Änderung eingetragen wird, die dort aufgeführten Freibeträge auch in 2011 berücksichtigen. Sämtliche Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte 2010 obliegen ab 01.01.2011 ausschließlich dem Wohnsitz-Finanzamt des Arbeitnehmers und nicht mehr der Gemeinde.