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Keine Pauschalsteuer mehr für Aufmerksamkeiten bis zu 40,00 €

Geöffnetes Buch

Bei besonderen persönlichen Anlässen wie Geburtstage oder Jubiläen ihrer Kunden schenken Unternehmer gern z. B. einen Blumenstrauß oder eine besonders gute Flasche Wein.

Solche Aufmerksamkeiten des Unternehmers an seine Kunden müssen nicht mehr pauschal versteuert werden, wenn ihr Wert nicht mehr als 40,00 € (inklusive Umsatzsteuer) beträgt.

Diese Vereinfachung wurde in den Finanzbehörden abgestimmt und findet bundesweit Anwendung.