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Leider keine Beitragserstattung aus der Krankenversicherung

gefaltete Hände

Einige freiwillig krankenversicherte Selbstständige hatten sich Hoffnung gemacht, ein beim Bundessozialgericht anhängiges Verfahren könne ihnen niedrigere Beiträge bringen. Daraus ist leider nichts geworden.

Selbstständige, die freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung sind, müssen oft höhere Beiträge zahlen als Pflichtversicherte. Der Grund hierfür ist, dass die Krankenkassen bei der Berechnung des Beitrags die „gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit“ der Selbstständigen berücksichtigen müssen. Dies ergibt sich aus der seit 2009 geltenden einheitlichen Regelung über die „Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler“: Danach werden bei Selbstständigen nicht nur die Gewinne für die Beitragsberechnung herangezogen, sondern auch Einkünfte aus Kapitalvermögen oder aus Vermietung und Verpachtung sowie Auszahlungen aus privaten Lebens- und Rentenversicherungen.

Das Sozialgericht München und das Hessische Landessozialgericht hielten diese Grundsätze aus formalen Gründen für nicht rechtmäßig zustande gekommen und damit für unwirksam. Wären sie in dieser Auffassung bestätigt worden, hätte dies für viele Selbstständige niedrigere Beiträge bedeutet. Wir hatten Sie in unserem <link file:1072 _blank download>Mandanten-Rundschreiben Ausgabe 03.11, auf anhängige Verfahren zu dieser Frage aufmerksam gemacht und empfohlen, gegen den Beitragsbescheid Widerspruch einzulegen.

Nun jedoch hat das Bundessozialgericht entschieden, dass die Beitragsberechnung rechtmäßig ist. Aufgrund einer rückwirkend ab 01.01.2009 geltenden Bestätigung durch den Verwaltungsrat seien die Beitragsverfahrensgrundsätze hinreichend demokratisch legitimiert. Die Hoffnung auf Beitragserstattungen hat sich also leider zerschlagen.