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Lohnsteuerprüfung

Wenn eine Lohnsteuerprüfung beendet ist, haken viele Arbeitgeber die geprüften Jahre als erledigt ab. Aber Vorsicht: Eine solche Prüfung ist nicht in jedem Fall abschließend.

Der Bundesfinanzhof hatte kürzlich über einen sogenannten ergänzenden Haftungsbescheid zu entscheiden. Er legte fest, dass eine erfolgte Lohnsteuerprüfung nicht dazu führt, dass der Arbeitgeber für die geprüften Jahre nicht mehr in Anspruch genommen werden kann. Sofern eine fehlende Versteuerung bei einer späteren Prüfung festgestellt wird, haftet der Arbeitgeber hierfür, sofern

  • der Arbeitgeber wegen des Haftungstatbestandes oder
  • der Arbeitgeber wegen desselben Haftungstatbestandes aber wegen dieses Zeitraumes noch nicht in Anspruch genommen wurde und
  • die Verjährung noch nicht eingetreten ist.