Am 04.11.2019 hatte die Kölner Zweigniederlassung der ADS zur Mandantenveranstaltung geladen, zu der sich mehr als 100 Teilnehmer einfanden. Nach der teils anstrengenden Anreise durch den morgendlichen Stau in der Domstadt freuten sie sich zunächst über eine Stärkung mit Getränken und leckeren Snacks, bei der bereits ein reger Austausch untereinander in Gang kam.
Nach der offiziellen Begrüßung durch die Zweigniederlassungsleiter Ralf Schubert und Torsten Coppée erläuterte Rechtsanwältin Claudia Riesner von der ADSR in ihrem Vortrag, wie wichtig es gerade für Selbstständige ist, bei einer Heirat auch einen Ehevertrag zu schließen. Sehr anschaulich stellte sie dar, dass ein Verzicht auf eine solche Regelung gravierende und sogar existenzbedrohliche Folgen haben kann.
Im Anschluss stellte sich ein neuer ADSR-Kollege vor: Rechtsanwalt Martin Gwose ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und hat sein Büro in der Zweigniederlassung Dortmund. Mit einem Kurzvortrag zu einem interessanten Thema aus dem Bereich Arbeitsrecht gab er auch gleich eine Kostprobe seines Wissens.
Jörg Blondrath und Alexander Krämer aus der Zweigniederlassung Köln übernahmen dann das Rednerpult. Ihr Thema: „Ergebnissteigerung und Liquiditätsabsicherung im Unternehmen“. Abschließend berichtete Diplom-Finanzwirt Guido Preuß über Lohnkostenoptimierung und die ADS-EntgeltBeratung.
Die Rückmeldungen zu dieser vielseitigen Veranstaltung waren überaus positiv. Viele Teilnehmer äußerten den Wunsch, mehr über arbeitsrechtliche Themen zu erfahren – eine Anregung, die die Zweigniederlassung gern für die nächsten Veranstaltungen berücksichtigt.