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Modernisierung des Besteuerungsverfahrens

Mann im blauen Hemd

Am 11.05.2016 stimmte der Finanzausschuss des Bundestags einem Gesetzentwurf zu, mit dem das Besteuerungsverfahren modernisiert werden soll.

Eine wichtige Neuregelung besteht darin, dass Bürger, die ihre Steuererklärung mit erheblicher Verspätung einreichen, einen Zuschlag zahlen sollen. Der Entwurf sah hierfür ursprünglich 50,00 € vor, in der aktuellen Fassung sind es 25,00 € pro Monat. Zudem soll der Versäumniszuschlag nicht mehr in jedem Fall automatisch festgesetzt werden, wie es ursprünglich geplant war.

Damit eröffnen sich Spielräume bei der Festsetzung der Zuschläge. Als Beispiel wurde während der Sitzung der Fall eines Rentners angeführt, dem mehrere Jahre nicht klar war, dass er eine Steuererklärung hätte abgeben müssen. Nach der ursprünglichen Gesetzesformulierung hätten ihm Verspätungszuschläge in erheblicher Höhe gedroht. Jetzt habe die Finanzverwaltung einen Ermessensspielraum, erklärte die SPD-Fraktion.

Außerdem wird die Frist zur Abgabe der Steuererklärung (ohne Mitwirkung eines Steuerberaters) von Ende Mai auf Ende Juli des Folgejahres verlängert. Erstellt ein Steuerberater die Erklärung, verlängert sich die Abgabefrist auf den 28. Februar des Zweitfolgejahres.

Um die Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung zu verbessern, sollen Steuererklärungen zudem so weit wie möglich automatisiert bearbeitet werden.

Um vielen Steuerzahlern die Arbeit zu erleichtern, soll die heutige Pflicht zur Vorlage von Belegen beim Finanzamt weitgehend entfallen. Aus der Belegvorlagepflicht werde eine Belegvorhaltepflicht, heißt es im Gesetzentwurf. Die Steuerpflichtigen müssen allerdings damit rechnen, dass die Finanzbehörden diese Belege anfordern. Dies betrifft besonders Spendenquittungen. In dem Entwurf heißt es: „Der Erhalt einer Zuwendungsbestätigung ist zwar nach wie vor Voraussetzung der steuerlichen Berücksichtigung der Zuwendung, die Zuwendungsbestätigung muss aber nicht mehr mit der Steuererklärung eingereicht werden.“ Mit Einwilligung des Steuerpflichtigen könne der Empfänger die erhaltene Zuwendung auch direkt an die Finanzverwaltung melden, sodass die Belegvorhaltepflicht entfalle.

Die Maßnahmen sollen den Aufwand für die Erstellung der Steuererklärungen verringern, die Anwenderfreundlichkeit von ELSTER erhöhen und die automationsgestützte Verarbeitung der Steuererklärung bei der Finanzverwaltung erleichtern. So sollen sich Steuerpflichtige auch ihren Steuerbescheid über das ELSTER-Portal herunterladen können.

Die CDU/CSU-Fraktion erklärte, es handele sich um die größte Reform der Abgabenordnung seit 1970.