Eigentlich sind wir es gewohnt, dass Ende des Jahres noch ein Fülle von Gesetzen verabschiedet werden. Hierzu gehört eigentlich immer ein Jahressteuergesetz. Im Jahr 2012 kam das Jahressteuergesetz für das Jahr 2013 aber nicht mehr zustande. Bundesrat und Bundestag sind sich nicht einig geworden. Auch die Anrufung des Vermittlungsausschusses hat keine Änderung gebracht, da der Bundesrat ihm erwartungsgemäß nicht zugestimmt hat. Daher können die unter anderem mit dem Jahressteuergesetz geplanten Neuerungen, wie etwa zur steuerlichen Bewertung von Dienstwagen mit Elektroantrieb oder insbesondere zur gestreckten Einführung von ELStAM noch nicht greifen. Diese sollen jetzt in andere Gesetze übernommen werden. Für die ELStAM- Einführung gilt bis dahin das BMF- Schreiben vom 19.12.2012 als Rechtsrundlage weiter. ELStAM kann also eingeführt werden. Der Zankapfel zwischen den Beteiligten bleibt die steuerliche Gleichstellung homosexueller Lebenspartnerschaften und die Besteuerung von Streubesitz.
Demgegenüber ist die Reform des Reisekostenrechts beschlossene Sache. Die Änderungen sollen zum 01.01.2014 in Kraft treten. Unter anderem sind für Fahrten zur Arbeitsstätte bei mehreren Tätigkeitsorten einheitlichere Regelungen hinsichtlich des Werbungskostenabzugs und der Dienstwagenbesteuerung beschlossen worden. Auch die Ermittlung der Kosten für die doppelte Haushaltsführung wird einfacher.
Außerdem wird der Grundfreibetrag in zwei Schritten angehoben Rückwirkend zum Jahresanfang wird dieser um 126,00 € auf 8.130,00 € angehoben. Ab Januar 2014 erfolgt eine weitere Erhöhung auf 8.354,00 €. In Kürze erfolgt daher ein Neuberechnung der Lohnabrechnungen. Jedoch ist nicht davon auszugehen, dass sich die Erhöhung signifikant bei den Arbeitnehmern auswirkt.