Allgemeine News // ADS Allgemeine Deutsche Steuerberatungsgesellschaft mbH
  • Allgemein

Negativer Warenbestand führt zu Gewinnhinzuschätzungen

weiße Bücher

Bei Betriebsprüfungen prüft das Finanzamt unter anderem die Erlöse und die Warenbestände eines Unternehmens. Stellt der Prüfer dabei erhebliche Schwankungen bei den Erlösen und negative Warenbestände fest, kann er Zuschätzungen auf den Unternehmensgewinn vornehmen. So entschied zumindest das Finanzgericht Köln in folgendem Streitfall.

Anlässlich einer Betriebsprüfung bei einem Metzgerladen hatte der Prüfer nicht erklärbare Differenzen bei den Erlösen durch einen Zeitreihenvergleich festgestellt. Außerdem hatten sich in erheblichem Umfang negative Warenbestände ergeben. Schließlich lagen die erklärten Rohgewinnaufschlagssätze deutlich unter denen der amtlichen Richtsätze. Angesichts dieser Feststellungen nahm der Prüfer Hinzuschätzungen zum Umsatz und zum Gewinn vor.

Das Finanzgericht bestätigte dieses Vorgehen mit deutlichen Worten: Negative Warenbestände führen zwangsläufig zu einer sachlichen Unrichtigkeit der Buchführung.