Die Grundsteuer steht schon seit Längerem in der Kritik. Seit Jahren bemühen sich die Bundesländer um eine Reform – bislang allerdings ohne Erfolg. Bereits 2014 hat der Bundesfinanzhof klargestellt, dass die Grundsteuer in ihrer derzeitigen Form nicht mehr zeitgemäß ist.
Das Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) hat nun verschiedene Reformvorschläge geprüft und ist zu einer eindeutigen Haltung gekommen: Künftig sollte einzig der Boden besteuert werden. Das würde mehrere Probleme auf einmal lösen.
Den deutschen Kommunen liefert die Grundsteuer 15 % ihrer Einnahmen. Doch in der jetzigen Form basiert die Steuer auf veralteten Daten und ist investitionsfeindlich: Die Bewertung der Grundstücke geht in Westdeutschland auf Werte aus dem Jahr 1964 zurück, in Ostdeutschland sogar auf 1935. Zudem beeinflusst der Wert des Gebäudes die Höhe der Steuer, was dazu führt, dass jede Investition ins Gebäude eine steuerliche Mehrbelastung nach sich zieht. Im Umkehrschluss bedeutet das: Für unbebaute Grundstücke fällt besonders wenig Grundsteuer – selbst in Stadtzentren. „Es gibt kaum Anreize, Brachflächen zu bebauen, Baulücken zu schließen oder ein Grundstück möglichst effizient zu nutzen“, fasst IW-Immobilienexperte Ralph Henger zusammen.
Die IW-Studie zeigt, dass die meisten der vorgeschlagenen Reformen daran wenig ändern würden. Sie würden die Zersiedelung von Städten und Gemeinden weiter fördern. Anders wäre es bei einer Bodensteuer, die das IW Köln bevorzugt: Bei dieser lägen die Kosten für ein unbebautes Grundstück etwa sechsmal so hoch wie bislang. Für Grundstücke mit Einfamilienhäusern würde die Grundsteuer bundesweit ungefähr gleich bleiben, in den Großstädten mit teuren Wohnlagen würde sie um gut 200,00 € auf 770,00 € pro Jahr zulegen.
Klare Gewinner der Reform, die nur noch den Boden zur Bewertungsgrundlage machen würde, wären die Eigentümer von Wohnungen in Mehrfamilienhäusern. Sie würden in Großstädten fast 80,00 €, im bundesweiten Durchschnitt 60,00 € pro Jahr sparen. Und das Reformmodell hätte noch weitere Vorteile, erklärt Henger: „Mittlerweile ist durch die nahezu flächendeckend vorliegenden Bodenrichtwerte klar, wie viel der Boden wert ist. Eine Bodensteuer wäre also kein bürokratischer Kraftakt, sondern eine Steuervereinfachung.“
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