Das Statistische Bundesamt (Destatis) hat errechnet, dass die durchschnittliche Erstattung zuletzt bei 1.172 € lag.
Absetzbare Kosten sind hier der Schlüssel zum Erfolg. Wer als Arbeitnehmer über die
Werbungskostenpauschale von 1.230 € im Jahr kommt, kann seine Steuerlast häufig spürbar
senken.
Auf solch hohe Werbungskosten kommen Arbeitnehmer häufig durch die Pendlerpauschale:
Die ersten 20 Kilometer der einfachen Entfernung zur ersten Tätigkeitsstätte erkennt das FA
jeweils mit 30 Cent an, ab dem 21. Kilometer werden 38 Cent gewährt. Dies ergibt bei 28
Kilometern Arbeitsweg und 200 Büro-Arbeitstagen insgesamt 1.808 €.
Viele Steuerzahler können zudem von der Homeoffice-Pauschale profitieren: Für bis zu 210
Tage erkennt das FA pauschal 6 € pro Tag an - egal, ob am Küchentisch oder im
Arbeitszimmer gearbeitet wurde. So kommen im Jahr Kosten von max. 1.260 € zusammen.
Absetzbar sind auch Gewerkschaftsbeiträge, die Kosten für Arbeitsmittel wie Büromaterial
und den PC und für die berufliche Weiterbildung.
Nicht vergessen sollten Eltern die Ausgaben für die Betreuung ihrer Kinder: Das FA zieht
neuerdings 80 % von max. 6.000 € Kinderbetreuungskosten vom steuerpflichtigen
Jahreseinkommen ab - dies sind 800 € mehr als noch 2024. Anerkannt werden u.a. Gebühren
für Kita und Hort, Rechnungen für Babysitter, Au-pairs, Tagesmütter oder Betreuer bei den
Hausaufgaben. Nicht begünstigt sind jedoch Kosten für Nachhilfe, Musikschule oder
Freizeitaktivitäten.
Wenn Eltern ihre Kinder über den 25. Geburtstag hinaus in der Ausbildung unterstützen,
bekommen sie zwar kein Kindergeld mehr, können jedoch 2025 bis zu 12.096 € (1.008 € pro Monat) als Unterhalt absetzen. Dies sind insgesamt 312 € mehr als noch im Jahr 2024. Wichtig
ist, dass das Geld auf das Konto des Kindes überwiesen wurde. Nur wenn das Kind im
Haushalt der Eltern lebt, erübrigt sich dieser Nachweis. Zusätzlich absetzbar sind die
übernommenen Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung des Kindes.
Auch private Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen
bringen eine Steuerersparnis ein: Maximal steuerbegünstigt sind Handwerkerlöhne inklusive
Fahrtkosten von 6.000 € pro Jahr und haushaltsnahe Dienstleistungen von 20.000 € pro Jahr.
20 % davon gehen direkt als Steuerbonus von der tariflichen Einkommensteuer ab - bei
Handwerkerleistungen also max. 1.200 €, bei haushaltsnahen Dienstleistungen max. 4.000 €.
Deubner-News
