Durch die finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie sehen sich viele Betriebe nicht in der Lage in diesem Jahr auszubilden. Mit einem Konjunkturpaket möchte das Kabinett nun dem Rückgang der Ausbildungszahlen entgegenwirken.
Unter dem Titel „Ausbildungsplätze sichern“ hat die Bundesregierung ein Programm auf den Weg gebracht, das kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus allen Wirtschaftsbereichen im Zeitraum 2020 bis 2021 bei der Ausbildung finanziell unterstützt. Das Ausgabevolumen beläuft sich auf eine halbe Milliarde Euro. Als KMU sind in diesem Zusammenhang Betriebe mit bis zu 249 Beschäftigten gemeint, die einen anerkannten Ausbildungsberuf anbieten.
Wir haben die wichtigsten Informationen einmal zusammengefasst. Folgende Leistungen können Sie bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen:
Ausbildungsprämie
2.000,00 € je Ausbildungsvertrag
Voraussetzung:
- Der Betrieb ist in erheblichen Umfang – ein Monat Kurzarbeit oder 60 % Umsatzeinbruch im April/Mai 2020 – von COVID-19-Krise betroffen
- Das Ausbildungsniveau ist im Vergleich zum Vorjahr konstant geblieben
3.000,00 € je zusätzlichen Ausbildungsvertrag
Voraussetzung:
- Der Betrieb ist in erheblichen Umfang – ein Monat Kurzarbeit oder 60 % Umsatzeinbruch im April/Mai 2020 – von COVID-19-Krise betroffen
- Das Ausbildungsniveau ist im Vergleich zum Vorjahr erhöht worden
Die Prämien gelten für den Ausbildungsbeginn im Ausbildungsjahr 2020/2021 und die Auszahlung erfolgt nach bestandener Probezeit.
Übernahmeprämie
3.000,00 € Übernahmeprämie je Auszubildenden
Unternehmen, die Auszubildende aus einem KMU, das pandemiebedingt bis zum 31.12.2020 insolvent gegangen ist, für die restliche Ausbildungsdauer übernehmen, erhalten eine Übernahmeprämie von 3.000 € je Auszubildenden. Diese Leistungen sind befristet auf Zeiten bis zum 30.06.2021.
Förderung bei Vermeidung von Kurzarbeit während der Ausbildung
Eine Übernahme von 75 % der Brutto-Ausbildungsvergütung wird gewährt, wenn
- die Ausbildungsaktivitäten fortgesetzt werden und
- der gesamte Betrieb von mindesten 50 % Arbeitsausfall betroffen ist
Die Förderung gilt ab Inkrafttreten der Förderrichtlinie und ist befristet auf Zeiten bis zum 31.12.2020.
Förderung von Auftrags- und Verbundausbildung
Eine Förderung ist möglich, wenn
- die Ausbildung im Betrieb wegen pandemiebedingter Auflagen behindert und
- die Ausbildung daher in anderen KMU aus allen Wirtschaftsbereichen oder durch überbetriebliche Berufsbildungsstätten bzw. Ausbildungsdienstleister mind. 6 Monate fortgeführt wird
Details zur Förderung werden derzeit noch durch ein Gremium im Rahmen einer Förderrichtlinie erarbeitet. Die Leistungen sind befristet auf Zeiten bis 30.06.2021
Weitere Informationen zum Bundesprogramm finden Sie hier:
www.bmbf.de/files/131_20_Eckpunkte_Ausbildung_sichern_Ansicht02.pdf