Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 08.07.2011 den vom Bundestag bereits beschlossenen Änderungen zur Vereinfachung des Steuerrechts die Zustimmung verweigert
Steuervereinfachungsgesetz 2011
Die Bundesländer lehnen insbesondere die Möglichkeit ab, die Steuererklärung nur noch alle zwei Jahre abgegeben zu können. Sie befürchten Mehrarbeit für die Finanzämter. Ferner begründete der Bundesrat seine Ablehnung damit, dass diese "Vereinfachung" für die meisten Steuerzahler ohnehin keine Anwendung fände, da die meisten Steuerpflichtigen eine Steuererstattung erwarten. Die nur noch zweijährige Abgabe wäre dann sowieso unattraktiv.
Die fehlende Zustimmung führt dazu, dass auch die bereits für dieses Jahr vorgesehene Anhebung des Werbungskosten-Pauschbetrags von derzeit 920,00 € auf 1.000,00 € vorerst gestoppt wurde. Ebenso können die bereits ab Juli geplanten umsatzsteuerlichen Vereinfachungen bei der elektronischen Rechnung zunächst nicht in Kraft treten.
Der Bundesrat stellte weiterhin fest, dass der Behinderten-Pauschbetrag einer Überprüfung und Anpassung bedarf.