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Das neue Bilanzrecht – nichts wird einfacher.

Das neue Bilanzrecht kurz „BilMoG“ genannt, gilt grundsätzlich verpflichtend für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01.01.2010 beginnen. Da es eine Fülle abweichender Ansätze zwischen Handelsrecht und Steuerrecht in der Bilanzierung und Bewertung gibt, führt dies in Zukunft dazu, dass in vielen Fällen zwei Bilanzen, eine Handels- und eine Steuerbilanz zu fertigen sind. Zumindest ist eine zusätzliche Überleitungsrechnung vom Handelsbilanzergebnis auf das Steuerbilanzergebnis aufzustellen. Dies führt zu erheblichem Mehraufwand.

Abweichungen ergeben sich z. B. dadurch, dass steuerliche Sonderabschreibungen nicht mehr in der Handelsbilanz berücksichtigt werden können oder die Rückstellungsbewertung in der Handelsbilanz eine völlig andere als in der Steuerbilanz ist.