Allgemeine News // ADS Allgemeine Deutsche Steuerberatungsgesellschaft mbH
  • Allgemein

Streubesitzdividenden inländischer Kapitalgesellschaften werden zukünftig besteuert

Bunte Würfel

Bei inländischen Kapitalgesellschaften (wie z. B. GmbH und AG) werden zukünftig die Gewinnausschüttungen aus kleineren Unternehmensbeteiligungen (u. a. auch Genossenschaftsbeteiligungen) nicht mehr steuerfrei gestellt.

Somit unterliegen die Dividendenerträge aus dem sogenannten Streubesitz (dies ist ein Anteilsbesitz von weniger als 10 %) zukünftig in voller Höhe der Besteuerung.

Damit wird die unterschiedliche Behandlung in- und ausländischer Investoren bei der Kapitalertragsteuer beseitigt. Der Europäische Gerichtshof hatte diese Gleichbehandlung in- und ausländischer Gesellschaften beim sogenannten Streubesitz gefordert.

Diese Neuregelung gilt für ab dem 01.03.2013 gezahlte Dividenden.

Für die Vergangenheit wird ausländischen Gesellschaften die einbehaltene Kapitalertragsteuer erstattet.

Weiterhin steuerfrei bleiben Veräußerungsgewinne aus diesen Unternehmensbeteiligungen. Hier bleibt es bei der bisherigen Regelung.