Endlich ist sie da: die lang erwartete Entlastung für säumige Beitragszahler. Damit ist den erhöhten Säumniszuschlägen für Beitragsschulden freiwillig in der GKV Versicherter ein Ende gesetzt worden.
Am 05.07.2013 hat das „Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung“ als letzte Hürde auch den Bundesrat passiert. Somit werden nun die im Jahr 2007 auf 5 % erhöhten Säumniszuschläge auf Beitragsschulden der freiwillig GKV-Versicherten wieder gesenkt. Der Säumniszuschlag wird wieder auf 1 % der rückständigen Beträge je angefangenen Monat reduziert. Darüber hinaus sollen bisherige Schulden aus den erhöhten Säumniszuschlägen erlassen werden.
Auch für Privatversicherte gibt es eine Erleichterung: Für sie ist ein Notlagentarif vorgesehen.
Das Bundessozialgericht hatte die Erhöhung der Säumniszuschläge zwar in einem Urteil für nicht verfassungswidrig erklärt, jedoch waren immer Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Erhöhung geblieben. Denn sie betraf vor allem die freiwillig in der GKV Versicherten, was eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes aus Artikel 3 des Grundgesetzes möglich erscheinen ließ.