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Grunderwerbsteuersatz nun auch in Brandenburg auf 6,5 % angehoben

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Nachdem zum 1. Januar dieses Jahres bereits Nordrhein-Westfalen und das Saarland ihren Grunderwerbsteuersatz auf 6,5 % angehoben haben, zieht zum 1. Juli 2015 nun Brandenburg nach. Auch dort liegt der Grunderwerbsteuersatz nun bei 6,5 %.

Bis Ende 2014 hatte der Satz einzig in Schleswig-Holstein so hoch gelegen - und zwar bereits seit 2004. Nun sind die vier Bundesländer gemeinsam Spitzenreiter bei den Grunderwerbsteuersätzen.

Ob noch der alte oder bereits der neue Steuersatz gilt, richtet sich nach dem Datum "der Verwirklichung des Erwerbsvorgangs". Maßgeblich ist hierbei das Datum, an dem der obligatorische Kaufvertrag rechtswirksam abgeschlossen wurde.

Die folgende Übersicht zeigt die Grunderwerbsteuersätze per 1. Juli 2015:

 

Brandenburg6,5 %
Nordrhein-Westfalen6,5 %
Saarland6,5 %
Schleswig-Holstein6,5 %
Berlin6,0 %
Hessen6,0 %
Baden-Württemberg5,0 %
Bremen5,0 %
Mecklenburg-Vorpommern5,0 %
Niedersachsen5,0 %
Rheinland-Pfalz5,0 %
Sachsen-Anhalt5,0 %
Thüringen5,0 %
Hamburg4,5 %
Bayern3,5 %
Sachsen3,5 %