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Gutscheine – neue Möglichkeiten für Arbeitgeber

Ein Gutschein für einen Kinobesuch, für ein Buch oder für Benzin motiviert den Arbeitnehmer und bindet ihn an das Unternehmen. Dies war bisher für den Arbeitgeber entweder mit Lohnnebenkosten oder Verwaltungsaufwand verbunden. Nun ist eine Änderung in Sicht.

Der Arbeitgeber kann seinen Mitarbeitern Sachbezüge bis zu einem Wert von 44,00 € im Monat geben, ohne dass auf diese Lohnnebenkosten anfallen. Auch ein Gutschein kann als Sachbezug gelten. Die bisherigen formalen Anforderungen an den Gutschein sind jedoch hoch und werden von den regulären Geschenkgutscheinen nicht erfüllt.

Der Bundesfinanzhof hat in drei Urteilen die Ausgabe von Gutscheinen nunmehr erheblich erleichtert:

Tankkarten
Es ist unschädlich, wenn auf Tankkarten ein Höchstbetrag gespeichert ist, bis zu dessen Grenze die Mitarbeiter Kraftstoff tanken können.

Benzingutscheine
Benzingutscheine fallen auch dann unter die 44,00 €-Grenze, wenn der Arbeitnehmer den Kraftstoff selbst bezahlt und sich das Geld vom Arbeitgeber erstatten lässt.

Geschenkgutscheine
Auch wenn ein Höchstbetrag auf einem Gutschein verzeichnet ist, ist dieser als Sachlohn zu bewerten.

Die neue Rechtsprechung erweitert die Möglichkeiten des Arbeitgebers erheblich. Kontaktieren Sie uns gerne. Wir beraten und unterstützen Sie bei der Umsetzung.