Wenn Bäcker, Metzger oder Gemüsehändler am Abend die alte Ware auf den Müll werfen, haben sie hierauf selbstverständlich keine Umsatzsteuer zu zahlen. Anders sieht es aber aus, wenn sie an das Gemeinwohl denken und die Lebensmittel an soziale Einrichtungen spenden. In diesem Fall fordert das Finanzamt vom Spender Umsatzsteuer auf die gespendeten alten Brötchen. Steuerlich gilt der Vorgang als Entnahme bzw. unentgeltliche Zuwendung aus dem Betrieb und wird deshalb wie ein umsatzsteuerpflichtiger Verkauf behandelt.
Um die sozial engagierten Unternehmer von dieser Umsatzsteuer zu befreien, hat die Finanzverwaltung nun in dem sogenannten Brötchenstreit eingelenkt. Das Problem sei erkannt und in den nächsten Wochen solle eine unbürokratische Lösung gefunden werden. Denkbar sei, dass der Wert der Ware auf Null gesetzt werde und somit keine Umsatzsteuer mehr anfalle.
Sowohl der Bund der Steuerzahler als auch der Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. begrüßen diese Entscheidung der Finanzverwaltung.
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