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Landesfinanzminister einigen sich über die neue Grundsteuer

Schon seit Jahren wird über die Reform der Grundsteuer gestritten. Größter Streitpunkt ist die Frage der Bewertung des Grundstücks. Sie erfolgt bisher auf Grundlage der Einheitswerte aus dem Jahr 1964 in den alten Bundesländern und der Einheitswerte aus dem Jahr 1935 in den neuen Bundesländern. Nun haben sich die Länderfinanzminister auf ein neues Bewertungsmodell geeinigt. Demnach soll die Bewertung der Grundstücke künftig anhand des Verkehrswerts erfolgen.

Der Vorschlag der Landesfinanzminister sieht zudem eine Öffnungsklausel für die Bundesländer bei der Grundsteuermesszahl vor. Damit sollen vor allem die Stadtstaaten die Möglichkeit erhalten, eine Mehrbelastung ihrer Bürger gegenüber dem bisherigen Bewertungssystem zu vermeiden.

Der Präsident des Bundes der Steuerzahler, Reiner Holznagel, gab dazu folgendes Statement ab: „Die Reform der Grundsteuer darf auf keinen Fall dazu führen, dass Wohnen deutlich teurer wird! Dazu müssen Bund, Länder und Kommunen an einem Strang ziehen. Eine höhere Steuer würde nicht nur Eigentümer, sondern auch Mieter zusätzlich belasten – denn die Grundsteuer ist eine Volkssteuer, die alle trifft. Länder und Kommunen müssen mit dem Vorschlag zur Reform der Grundsteuer sorgfältig umgehen. Sollten die Grundstücke höher bewertet werden, müssen die Landesfinanzminister über entsprechende Steuersätze gegensteuern und die Gemeinden die Hebesätze senken. Eine höhere Grundsteuer darf es nicht geben! Wir werden uns auf jeden Fall dafür einsetzen, dass die Reform nicht dazu missbraucht wird, um die Bürger stärker zu besteuern. Schlecht ist, dass sich die Landesfinanzminister nicht auf ein komplett wertunabhängiges Bewertungsmodell geeinigt haben. Das könnte unbürokratischer umgesetzt werden.“

(Quelle: BdSt, Pressemitteilung v. 26.6.2015)