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Das Ende der Abgeltungsteuer?

Dunkel blaue Bücher

Die sogenannte Abgeltungsteuer ist eine Besonderheit des deutschen Steuerrechts. Seit  2009 gilt für Kapitalerträge grundsätzlich ein einheitlicher Steuersatz von 25 %, welcher als „Abgeltungsteuersatz” bezeichnet wird. Andere Einkünfte wie Arbeitnehmer- oder gewerbliche Einkünfte unterliegen dagegen mit dem individuellen Steuersatz der Einkommensteuer. Die Frage, ob die Abgeltungsteuer auch in Zukunft bestehen soll, wird derzeit diskutiert.

Auslöser dieser Diskussion ist ein Antrag vom 23.09.2015: Darin fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, alle laufenden Kapitaleinkünfte und Veräußerungsgewinne wieder progressiv bzw. nach dem Teileinkünfteverfahren zu besteuern. Die Abgeltungswirkung würde damit komplett entfallen, alle Einnahmen wären in der Einkommensteuererklärung aufzuführen.

Die Fraktion argumentiert in ihrem Antrag, dass die anonyme Abführung der heutigen Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge die Steuerhinterziehung enorm begünstige. Außerdem sei die Privilegierung von Kapitaleinkommen gegenüber Arbeitseinkommen durch die Abgeltungsteuer nicht vereinbar mit einem gerechten Steuersystem.

Die Fachwelt nahm den Vorschlag zuerst nicht sonderlich ernst. Doch nun hat auch der Bundesrat die Idee aufgegriffen. In einer Stellungnahme vom 25.09.2015 weisen die Bundesländer auf Folgendes hin:

„Im Rahmen der Unternehmenssteuerreform 2008 ist auch Deutschland dem internationalen Trend einer Herauslösung der Kapitaleinkommen aus der progressiven Einkommensbesteuerung gefolgt und belegt private Zinseinkünfte seitdem mit einem abgeltenden Steuersatz mit konstant 25 %. Ziel war es, der legalen und illegalen Verlagerung von Finanzvermögen deutscher Steuerpflichtiger ins Ausland entgegenzuwirken. Doch mittlerweile müssen Steuerhinterzieher angesichts eines verbesserten internationalen Informationsaustauschs in Steuerfragen mit einem spürbar höheren Entdeckungs- und Verfolgungsrisiko rechnen.“

Vor diesem Hintergrund hält der Bundesrat es für nötig, die bestehende Abgeltungsteuer zu überprüfen. Noch ist alles recht vage, doch ganz offensichtlich werden die Stimmen, die über ein Ende der für die meisten Steuerzahler vorteilhaften Abgeltungsteuer nachdenken, immer lauter und vielfältiger.