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Kindergeld: Familienkassen akzeptieren Nachreichen der Steuer-ID

©Tierney

Familien können sich zum Jahreswechsel erneut über ein höheres Kindergeld bzw. einen höheren Kinderfreibetrag freuen. Das Kindergeld wird im kommenden Jahr um 2,00 € pro Monat erhöht. Damit beträgt es für das erste und das zweite Kind monatlich jeweils 190,00 €, für das dritte Kind 196,00 € und für das vierte und jedes weitere Kind jeweils 221,00 €.

Allerdings wird das Kindergeld künftig grundsätzlich nur dann ausgezahlt, wenn den Familienkassen die Steuer-Identifikationsnummern vorliegen.

Ab 2016 benötigen die Familienkassen die Steuer-ID des Elternteils, der das Kindergeld erhält, sowie die Steuer-ID des Kindes. Damit soll vermieden werden, dass Kindergeld mehrfach ausgezahlt wird.

In den sozialen Medien verbreitete sich das Gerücht, dass das Kindergeld ab Januar 2016 nicht mehr ausgezahlt werde, wenn der Familienkasse keine Steuer-Identifikationsnummern vorlägen. Dies trifft nicht zu! Das Bundeszentralamt für Steuern hat versichert, dass Eltern die ID-Nummern im Laufe des Jahres nachreichen können (<link internal-link internal link in current>s. FAQ zur Steuer-ID beim Kindergeld im Download-Bereich).

Bei Neuanträgen werden die ID-Nummern von Kind und Elternteil direkt abgefragt. Eltern, die schon Kindergeld beziehen und die Steuer-ID-Nummern noch nicht angegeben haben, sollten dies möglichst bald nachholen. Die ID-Nummern müssen der Familienkasse schriftlich übermittelt werden.

Tipp: Am besten gleich erledigen. Für Eltern, die die Angabe der ID-Nummern vergessen, gerät die Auszahlung des Kindergelds tatsächlich in Gefahr, oder die Familienkasse fordert seit dem 01.01.2016 ausgezahltes Kindergeld zurück.

Die ID-Nummer des Kindes hat das Bundeszentralamt für Steuern den Eltern per Post zugeschickt. Ist das Schreiben verloren gegangen, sollten sich Eltern an das genannte Zentralamt wenden. Die eigene Steuer-ID finden Eltern im Einkommensteuerbescheid, auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers oder im Mitteilungsschreiben des Bundeszentralamts für Steuern.